Ein Kanton setzt auf ein Miteinander: Das Förderangebot „Zusammenleben“ im Kanton St.Gallen zeigt Wirkung

Wie können sich Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte begegnen und sich gemeinsam für das Zusammenleben und die Teilhabe der Zugewanderten am öffentlichen Leben engagieren? Um Antworten auf diese Frage zu finden, hat die Integrationsförderung des Kantons St. Gallen zusammen mit der OST – Ostschweizer Fachhochschule das Förderangebot Zusammenleben entwickelt und lanciert.


Das Angebot richtet sich an Gemeinden, Organisationen, Vereine und zivilgesellschaftliche Akteure und unterstützt Prozesse und Projekte der Gemeinwesenarbeit (GWA), die Begegnungsorte schaffen, bestehende Angebote weiterentwickeln oder neue GWA-Stellen aufbauen. Dabei steht die Gemeinwesenarbeit als Arbeitsprinzip im Zentrum: Sie orientiert sich an den Bedürfnissen und Interessen der Betroffenen, organisiert eine adäquate Partizipation, fördert Selbsthilfe und Selbstorganisation und stärkt damit Zusammenarbeit und Vernetzung. Besonders hervorzuheben ist, dass in den Projekten ein partizipativer Ansatz nicht nur erwünscht, sondern Voraussetzung ist. Denn Ziel des Angebots ist es, das gesellschaftliche Miteinander durch Teilhabe und Gemeinwesenarbeit langfristig zu stärken.

Der Kanton fördert sowohl konkrete Projekte – etwa den Aufbau von Begegnungsorten oder thematische Veranstaltungen – als auch Prozesse, in denen lokale Integrationsstrategien begleitet werden. Die Prozessberatung übernehmen Fachpersonen von der OST, wobei die Kosten vom Kanton getragen werden. Der kantonale Unterstützungsbeitrag für Projekte beträgt bis zu 50 Prozent der Kosten, je nach Vorhaben bis zu 30’000 Franken jährlich über eine Laufzeit von vier Jahren. Das Förderkonzept richtet sich an alle, die daran mitwirken wollen, das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte im Kanton St.Gallen zu fördern – im Sinne der Ziele, Anliegen und Bedingungen, die im Förderkonzept festgehalten sind. Erste Anlaufstelle für Interessierte sind die jeweiligen regionalen Fachstellen (RFI), welche an die externe Prozessbegleitung (OST) vermitteln.

Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass das Förderangebot auf grosses Interesse stösst, wobei die ergebnisoffene, niederschwellige und empowernde Beratung besonders geschätzt wird. So braucht es für ein Erstgespräch keinen Förderantrag, sondern es wird gemeinsam ausgelotet, ob und wie das Förderangebot genutzt werden kann. Ausserdem schätzen die bisherigen Initiant:innen, dass die leitenden Arbeitsprinzipien bereits in der Prozessbegleitung eingesetzt und vorgelebt werden, was gemeinsames Lernen ermöglicht. Im Verlauf des Prozesses entstehen sodann vielfältige Austausch- und Vernetzungsformate, die Begegnungen zwischen Politik und Verwaltung, Fachpersonen sowie der Bevölkerung mit und ohne Migrationsgeschichte ermöglichen. Dabei spielen der richtige Zeitpunkt und ein passendes Format eine zentrale Rolle, denn nicht jede Form eignet sich gleichermassen, um verschiedene Zielgruppen wirksam einzuladen. Besonders wirkungsvoll wird der Prozess, wenn die Gemeinde aktiv mitwirkt und personelle oder infrastrukturelle Ressourcen bereitstellt.

Die geförderten Projekte zeigen eindrücklich, wie die kantonale Integrationsförderung partizipativ gestaltet, lokal verankert und langfristig wirksam umgesetzt werden kann – und wie Zusammenleben nicht nur Schlagwort, sondern gelebter Alltag wird.

Sie haben eine Idee, wie das Zusammenleben in Ihrer Gemeinde gestärkt werden kann? Dann bringen Sie sich ein! Kontaktieren Sie Ihre zuständige Regionale Fachstelle Integration.