Vom Spielplatz zum Spielraum – die neuen Pro Juventute Richtlinien für Spielräume

Für kindergerechte Spielräume ist ein Perspektivenwechsel nötig – weg von isolierten Spielplätzen, hin zu differenzierten Spielmöglichkeiten und Vernetzungen im privaten wie im halböffentlichen oder öffentlichen Raum. Die mit dem IFSAR-FHS entwickelten neuen Pro Juventute Richtlinien für Spielräume zeigen Akteurinnen und Akteuren, die den Freiraum als Spielraum planen und gestalten, wie dies gelingen kann.

Städte und Gemeinden spielen eine zentrale Rolle bei der Entwicklung und Sicherung von attraktiven Freiräumen für Kinderspiel: Spielräume. Spielräume sind wichtige Bewegungs-, Erlebnis- und Lernräume für Kinder und wichtige Treffpunkte der Quartierbevölkerung sowie im besten Fall auch Naherholungsräume. Hier schliessen Kinder Freundschaften, bauen Burgen, erfinden neue Spiele und treffen sich in geheimen Verstecken. Für die Eltern und Bezugspersonen sind es Orte, wo Nachbarschaft aktiv gelebt werden kann und Begegnungen entstehen.

Mit der Definition von Qualitätskriterien, der Erarbeitung von Freiraumkonzepten, der Beurteilung von Umgebungsplänen und Baugesuchen oder der Qualitätssicherung bestimmen Städte und Gemeinden die Qualität von Spielräumen entschieden mit. Für kindergerechte Spielräume ist ein Perspektivenwechsel nötig – vom Spielplatz zum Spielraum. Aber was macht attraktive Spielräume aus und wie können sie geplant und gestaltet werden?

Als Antwort auf diese Frage hat die Stiftung Pro Juventute gemeinsam mit einem von Raimund Kemper koordinierten Team des IFSAR-FHS die neuen Richtlinien für Spielräume erarbeitet. In erster Linie richten sich diese an Eigentümer und Eigentümerinnen, Bauherrschaften sowie beauftragte Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten.

Die Richtlinien beinhalten Kriterien in fünf Bereichen, die beschreiben, was eine hohe Spielraumqualität ausmacht. Empfehlungen zur Spielraumplanung zeigen, wie die Spielraumqualität durch die Eigentümerschaft und beauftragte Architektinnen und Architekten realisiert werden kann. Eine konkrete Checkliste dient Eigentümerschaften und beauftragten Fachpersonen der Gemeinde, beispielsweise der Landschaftsarchitektur oder Architektur, zur Überprüfung der Qualität von Spielräumen.

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Text: Raimund Kemper